Ein Teilbereich der Buchhaltung ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Schlenger DATA aus Mainz bietet Ihrem Unternehmen diese von A-Z an. Von Meldungen an das Finanzamt, Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften bis hin zur Abrechnung selbst, kümmern wir uns um Ihr Personal.
Schlenger DATA bietet Ihnen eine kompetente und komplette Unterstützung für Ihre Buchhaltung im Rahmen des §6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StberG). Lernen Sie uns doch in einem Beratungsgespräch kennen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Ihr Team von der Schlenger DATA GmbH & Co. KG in Mainz